Kommunalwahl 2024

Am 09. Juni 2024 ist Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz.

Hier stellen wir unsere Liste der Kandidat*innen vor.

Unsere Anträge

Unser aktuelles Programm zur Kommunalwahl 2024 finden Sie hier.

Unsere aktuellen und früheren Anträge finden Sie hier.

Unser Programm zur Kommunalwahl 2019 finden Sie hier.

Ihre Meinung

Wir haben immer ein offenes Ohr für Ihre Anliegen, kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular oder über unsere Email-Adresse Vorstand@SPD-Waldsee.de.

Anträge 2020

  • Kostenfreie Ausgabe von Zusatzabfallsäcken

    Die SPD-Fraktion beantragt die Einstellung von 15.000 € in den Haushalt 2020 zur kostenfreien Ausgabe von „Zusatzabfallsäcken“ an Kinder bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres und pflegebedürftige (inkontinente) Personen.

    Begründung
    Die Entsorgung von Wegwerfwindeln für Säuglinge und pflegebedürftige Personen belastet die betroffenen Personen finanziell, da die Restabfallbehälter rasch voll sind und daher zusätzliche Abfallsäcke erworben werden müssen. Diese „Zusatzabfallsäcke“ haben ein Volumen von 40 Litern und kosten 3,00 € das Stück.

    Die SPD-Fraktion möchte aus sozialpolitischen Gründen Familien mit Säuglingen und pflegebedürftige Personen unterstützen.

    Eine solche, aus unserer Sicht wünschenswerte, kreisweite Unterstützung scheitert auf Kreisebene für den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft an der Rechtslage. Die Einbeziehung von Kosten für spezielle Säcke zur Entsorgung von Windeln in die allgemeinen Abfallgebühren verstößt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Neustadt/Wstr. gegen gebührenrechtliche Grundsätze (vgl. Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 21.03.2003, 1K2639/02NW). Der entsprechende Gedanke gilt gleichermaßen für die kostenfreie Abgabe von Restmüllsäcken.

    Unbenommen ist es aus unserer Sicht jedoch, wenn eine Kommune im Rahmen einer „freiwilligen Leistung“ aus allgemeinen Haushaltsmitteln eine solche Regelung trifft. Jedenfalls gilt dies dann, wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune dem nicht entgegensteht. Dies ist in der Ortsgemeinde Waldsee der Fall.

    Wir möchten daher, dass für jedes Kind bis zum vollendeten 2. Lebensjahr sowie für pflegebedürftige Senioren pro Jahr ein kostenfreies Kontigent von 12 Restabfallsäcken zur Verfügung gestellt wird.

    Die Ausgabe erfolgt durch die Verwaltung im Rathaus in Waldsee und setzt eine vorherige Antragstellung voraus. Bei Antragstellung muss einmalig die Geburtsurkunde der betroffenen Kinder vorgelegt werden, bei pflegebedürftigen Personen einmalig ein die Inkontinenz ausweisendes Attest eines Arztes. Die Anträge müssen für das Folgejahr erneut gestellt werden, jedoch ohne die entsprechenden o.a. Nachweise.

    Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2021 soll die Verwaltung darüber berichten, ob die Maßnahme sich bewährt hat und der Rat über eine Fortführung, ggflls. dann auch über die Höhe der einzustellenden finanziellen Mitteln, entscheiden.

    Zur Diskussion stellen wir im Rahmen unseres Antrages, ob die kostenfreie Zurverfügungstellung der Restabfallsäcke an bestimmte Kriterien der finanziellen Leistungsfähigkeit der Antragsteller zu knüpfen ist, ob also bei einem bestimmten Einkommen keine kostenfreie Zurverfügungstellung erfolgt.

    Auch stellen wir zur Diskussion die Regelung auf das 3. Lebensjahr zu erweitern und die Höhe der einzustellenden Mittel zu erörtern.

  • Aufnahme von Planungen für Maßnahmen zur Gestaltung des Schwanenplatzes

    Die SPD-Fraktion beantragt die Einstellung von 20.000 € in den Haushalt 2020 zur Beauftragung eines Planungsbüros ein Nutzungs- und Gestaltungskonzept für den Schwanenplatz zu entwerfen.

    Begründung
    Gestaltung und Nutzung des Schwanenplatzes sind seit Jahren ein Thema in der Ortsgemeinde. 2014 hatte die SPD-Fraktion bereits einen Antrag zur „Umgestaltung des Schwanenplatzes“ gestellt. In der Folge kam es auch zu geringen Veränderungen, die jedoch nicht geeignet waren, die Diskussion zu beenden.

    Aus unserer Sicht sollte sich daher ein professionelles Planungsbüro mit dem zentral in unserer Ortsgemeinde gelegenen Platz befassen.

    Dazu sollten wir einen Merkposten in den Haushalt einstellen, der jederzeit abrufbar ist. Zuvor sollte in den Gremien die grundsätzliche Problematik erörtert werden.

  • Erneuerung der Lauf- und Radwege im „Leschepädel“ sowie Wiederaufnahme des Trimm-dich-Pfades
    (Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion)

    Die Fraktionen beantragen die Einstellung von 40.000 € in den Haushalt 2020 zur Erneuerung der Lauf- und Radwege inklusive der Beschilderung im „Leschepädel.“

    Begründung
    Der Waldseer Wald ist ein von Läufern, Radfahrern und Spaziergängern gerne genutztes und häufig frequentiertes Gebiet. Die Beschaffenheit der Wege ist jedoch in einem sehr schlechten Zustand. Steine, Geröll, Absackungen und Wurzeln erschweren die entspannte Fortbewegung und stellen eine latente Unfallgefahr dar (auf die beigefügten Lichtbilder wird verwiesen). Auch ist die Beschilderung der Wege, soweit überhaupt noch vorhanden, aufgrund von Verwitterung schwer lesbar.

    Wir sind der Auffassung, dass es wünschenswert ist, wenn sich viele Bürger in der freien Natur bewegen und auch sich sportlich betätigen können, ohne kostenintensive Studios aufzusuchen.

    Daher möchten wir nicht nur die o.a. Wege sanieren, sondern auch den Trimm-Dich-Pfad reaktivieren und entsprechende Geräte aufstellen lassen.

    Das gesamte Kostenvolumen schätzen wir auf ca. 100.000 €.

    Die Gesamtmaßnahme soll auf mehrere Haushaltsjahre verteilt werden. Im Haushalt 2020 soll zunächst der Betrag von 40.000 € eingestellt werden und damit der Streckenabschnitt von der Rheinauenhalle in Richtung „Stennerbrickel“ sowie der darauffolgende Abschnitt vorbei an der Lichtung sowie der Anfangsbereich beginnend an der Sommerfesthalle, vorbei am Spielplatz saniert werden. Es soll also ein für Läufer, Radfahrer und Spaziergänger geeigneter Untergrund hergestellt werden.

    Im Folgejahr sollen der Rest des Weges saniert und Trimmgeräte aufgestellt werden. Die dafür geschätzten Kosten betragen ca. 60.000 €.

    Der Antrag umfasst ausdrücklich nur die erste Stufe des Gesamtkonzeptes, so dass es möglich ist, die weiteren Stufen unter den Vorbehalt der finanziellen Entwicklung der Ortsgemeinde zu stellen.


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Die Pfalz im Herzen - die Menschen im Blick:
Isabel Mackensen-Geis

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